Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedergörsdorf - Bereich Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Klassische Kreditkarte, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis