Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Anträge werden vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

    Der Antrag kann nur entgegengenommen werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen!

    Die ausgestellten Führerscheine für o.g. Anträge können nach der Bearbeitung durch den Landkreis Spree-Neiße wieder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Spremberg abgeholt werden.

    Ein benötigtes Führungszeugnis kann ebenfalls im Bürgerbüro beantragt werden (Gebühr 13,00 €).

    zuständige Stelle

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Spree-Neiße, im Bürgerbüro oder einer Fahrschule erfragen.

    Weitere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie auch im Internet unter https://www.lkspn.de/buergerservice/formular_antrag_service.html

    Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    • Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
    • Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
    • Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Klasse C, Lkw-Führerschein, Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnis verlängern, Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English