Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    zuständige Stelle

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 49

    19348 Perleberg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)

      Telefon Festnetz: 03876 713358

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)

      Telefon Festnetz: 03876 713579

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)

      Telefon Festnetz: 03876 713308

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)

      Telefon Festnetz: 03876 713352

    • Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)

      Telefon Festnetz: 03876 713349

    Formulare

    Fahrerlaubnis (LKW) - Bescheinigung über das Sehvermögen
    Fahrerlaubnis (LKW) - Zeugnis Sehvermögen
    Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Umtausch Führerschein, Neuerteilung der Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnis (LKW) - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Voraussetzungen

    Land Brandenburg:

    • Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
    • Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
    • Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Stichwörter

    Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Klasse C, Führerschein, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Befristete Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English