Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.

    Zuständigkeit

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landkreis Teltow-Fläming

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nuthefließ 2

    14943 Luckenwalde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03371 608-0

    Fax: 03371 608-9000

    E-Mail: info@teltow-flaeming.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Formulare

    Land Brandenburg:

    Persönliche Antragstellung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.

    Land Brandenburg:

    • Mindestalter 15 Jahre
    • Ordentlicher Wohnsitz in einem Bundesland, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt hat
    • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse AM)
    • Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
    • Kenntnis von Erster Hilfe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Land Brandenburg:

    Persönliche Antragstellung

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Land Brandenburg:

    Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Land Brandenburg:

    Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

    Land Brandenburg:

    In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    A-Klassen, Großer Motorradführerschein, Kraftrad, Moped, Fahrerlaubnis, Kleiner Motorradführerschein, Ersterteilung, 125er-Führerschein, Motorrad, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English