Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03876 713432
Kontaktperson
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)
Telefon Festnetz: 03876 713358
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)
Telefon Festnetz: 03876 713579
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)
Telefon Festnetz: 03876 713308
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)
Telefon Festnetz: 03876 713352
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)
Telefon Festnetz: 03876 713349
Formulare
Fahrerlaubnis - Zusatzblatt zum Fahrerlaubnisantrag
Fahrerlaubnis - Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt für eine Begleitperson (pdf-Dokument)
Fahrerlaubnis - Erklärung bei Beantragung der Fahrerlaubnis für mehrere Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnis - Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt für eine Begleitperson (Ausfüllassistent)
Fahrerlaubnis - Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
Fahrerlaubnis - Antrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" - Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
Fahrerlaubnis - Erklärung bei Beantragung der Fahrerlaubnis für eine Fahrerlaubnisklasse
Fahrerlaubnis - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Umtausch Führerschein, Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis - Antrag auf Umtausch eines ausländischen Führerscheins
Stichwörter
Führerschein, Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024
Stichwörter
BF 17, Führerschein mit 17, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren