Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
    Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die

    Fahrerlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark
    Gutshof 1-7
    14542 Werder/Havel
    Telefon 03327 739-0

    Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
    Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die

    Fahrerlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark
    Gutshof 1-7
    14542 Werder/Havel
    Telefon 03327 739-0

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 27 Fachdienst Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Werder, Am Gutshof

    Bus: 630

    Bus: 580


    Werder, Bahnhof

    Regionalbahn: RE 1


    Werder, Post

    Bus: 631

    Bus: 607

    Bus: 641

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerscheinanträge, Führerscheinstelle, Führerscheinumtausch

    Version

    Technisch erstellt am 09.04.2024 (von: Lennecke, Stefan)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Steinert, Carolin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    • EC-Karte
    • entsprechender Antrag
    • EC-Karte
    • entsprechender Antrag

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    • persönliches Erscheinen
    • persönliches Erscheinen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    Führerscheingesetz (FSG)

    Fahrerlaubnisverordnung

    Führerscheingesetz (FSG)

    Fahrerlaubnisverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    Bitte vereinbaren Sie über unser Onlinebuchungsportal einen Termin.

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwielowsee: Führerschein begleitendes Fahren ab 17 Jahren

    2 Wochen

    2 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)