Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 69

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das  hier online oder telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4788

    E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    - Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
    - biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
    - Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
    - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    - Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
    - Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen

    - Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
    - biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
    - Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
    - Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    - Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
    - Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Bewerber:
    - Hauptwohnsitz in Cottbus
    - persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich

    Begleitperson:
    - muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
    - muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
    - darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein

    Bewerber:
    - Hauptwohnsitz in Cottbus
    - persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich

    Begleitperson:
    - muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
    - muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
    - darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    49,79 Euro für den Antrag
    09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
    12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    49,79 Euro für den Antrag
    09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
    12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    Bei Antragstellung muss der/die AntragstellerIn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
    Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.

    Bei Antragstellung muss der/die AntragstellerIn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
    Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)