Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4788
E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
- Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen
- Gültige Personaldokumente des Bewerbers und des Erziehungsberechtigten
- biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Einverständniserklärung der Begleitpersonen sowie der Erziehungsberechtigten (die Formulare bekommen Sie auch von den Fahrschulen)
- Kopie Personaldokument und Führerschein der Begleitpersonen
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Bewerber:
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich
Begleitperson:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Bewerber:
- Hauptwohnsitz in Cottbus
- persönliche Vorsprache des Bewerbers in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich
Begleitperson:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
49,79 Euro für den Antrag
09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
49,79 Euro für den Antrag
09,20 Euro für jede Begleitperson mit geringem Aufwand
12,50 Euro für jede Begleitperson mit erhöhtem Aufwand
Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Bei Antragstellung muss der/die AntragstellerIn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.
Bei Antragstellung muss der/die AntragstellerIn in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen.
Das Dokument wird nach Fertigung von der Bundesdruckerei direkt an den Antragsteller übersandt.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17, BF 17