Feinstaubplakette Ausgabe

    Feinstaubplakette/ Umweltplakette Ausgabe

    Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

    Beschreibung

    Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

    Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

    Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

    Hinweise für Potsdam: Feinstaubplakette (IES:Potsdam)

    Die Ausgabe einer Feinstaubplakette kann für Potsdamer oder auswärtige Kraftfahrzeuge erfolgen.

    Hinweis:

    Der Erwerb einer Feinstaubplakette kann unmittelbar bei einem Zulassungsvorgang erfolgen.

    Die Feinstaubplakette kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

    Wenden Sie sich bei ausländischen Fahrzeugen bitte an eine Untersuchungsstelle (z. B. DEKRA, TÜV).

    Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt "Details".

    zuständige Stelle

    Ausgabestellen für Plaketten sind:

    • die Kfz-Zulassungsbehörden 
      • Stadtkreis: die Stadtverwaltung
      • Landkreis: das Landratsamt
    • die für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) anerkannten Stellen, z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, FSP oder technische Prüfstellen

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen

    Beschreibung

    Der Bürgerservice Kfz-Zulassungen umfasst sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen stehen.

    Sie haben die Möglichkeit

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Edisonallee 11-19

    14473 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsbehörde Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr Großkundenschalter Mo 07:00 - 15:00 Uhr Di 07:00 - 16:00 Uhr Mi 07:00 - 12:00 Uhr Do 07:00 - 16:00 Uhr Fr 07:00 - 12:00 Uhr Sa geschlossen Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr. Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmenab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891110

    Fax: 0331 289843295

    Internet

    Weitere Informationen

    Alt Nowawes (200 Meter): Tram 94+99 sowie Bus 694 Wiesenstraße/Lotte-Pulewka-Straße (150 Meter): Bus 694 S-Bahnhof Babelsberg (750 Meter): S7

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet neben den klassischen Aufgaben einer Einwohnermeldebehörde (An-, Ab- und Ummeldungen des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes; Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen) auch eine Vielzahl von Dienstleistungen anderer Bereiche und Arbeitsgruppen der Stadtverwaltung an.

    Dies betrifft zum Beispiel die Ummeldung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam. Bitte beachten Sie, dass die Kfz-Angelegenheiten hier nur für Privatpersonen durchgeführt werden!

    Darüber hinaus sind im Bürgerservice Antragsformulare für verschiedene Verwaltungs- und andere Angelegenheiten zu erhalten.

    Ebenso werden im Bereich Bürgerservice die Fundsachen verwaltet und deren Versteigerung vorbereitet.

    Sie haben die Möglichkeit

    • telefonisch (+49 331 289-1111) einen Termin zu erhalten

    • jetzt online in der Terminverwaltung-Online des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren
    • unter Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass zu erfahren, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

    Angebote von Serviceleistungen:

    • Auskünfte über Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten von Ämtern der Stadtverwaltung Potsdam
    • Auskünfte zu Öffnungszeiten anderer Behörden und Institutionen
    • Ausgabe von Vordrucken, Informationsmaterialien und Merkblättern, sofern vorhanden
    • Aushang öffentlicher Bekanntmachungen
    • Einsichtnahmen in Satzungen und Gebührenordnungen der Stadt Potsdam
    • sich in Listen bei Volksbegehren eintragen (außer samstags)
    • Ihren Kirchen Ein- oder Austritt melderechtlich erfassen lassen

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstr. 22

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich. An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt. Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt. Mo 10:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!) Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 14:00 Uhr Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!) Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen: Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0331 2893814

    Telefon Festnetz: 0331 2891111

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

    Voraussetzungen

    Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

    Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

    • Benziner ohne geregelten Katalysator und
    • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

    Hinweise für Potsdam: Feinstaubplakette (IES:Potsdam)

    • ca. 5 Minuten

    Kosten

    Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

    Weitere Informationen

    Eine Übersicht über Umweltzonen in ganz Deutschland finden Sie beim Umweltbundesamt (https://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.php).

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Umweltzone, Ozon-Plakette, Umweltplakette, Feinstaubplakette beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de