Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

    Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Karstädt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 76 Brandenburgische Bauordnung

    § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

    Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen 

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 01.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Stichwörter

    Halle, Fliegende Bauten, Karussel, Zelt, Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English