Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

    Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 43 Fachdienst Technische Bauaufsicht I

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Potsdamer Straße 18 a

    14513 Teltow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar. Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach  vorheriger Terminvereinbarung  mit Bestätigung gestattet wird.

    Kontakt

    Stichwörter

    Bauamt, Bauaufsicht

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2024

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 76 Brandenburgische Bauordnung

    § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

    Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen 

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 01.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2022

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Stichwörter

    Zelt, Karussel, Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Halle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020