Fliegende Bauten - Gebrauchsabnahme Durchführung

    Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

    Gebrauchsabnahme Fliegende Bauten

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von Fliegenden Bauten wird eine sogenannte Ausführungsgenehmigung benötigt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz | Technische Bauaufsicht

    Aktuelles

    Technische Bauaufsicht Die Technische Bauaufsicht in der Kreisverwaltung sorgt für die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und technischer Standards bei Bauvorhaben. Sie prüft Bauanträge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, überwacht die Sicherheit von Gebäuden und kontrolliert Bauausführungen. Zudem berät sie Bauherren, Planer und Unternehmen zu baurechtlichen Anforderungen und trägt so zur Qualitätssicherung im Bauwesen bei. Ziel ist es, sichere, nachhaltige und rechtskonforme Bauwerke im Landkreis zu gewährleisten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachim-Gottschalk-Straße 36

    03205 Calau/Kalawa

    Außenstelle Kreishaus Calau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Dubinaweg 1

    Postfach 100064

    01945 Senftenberg/Zły Komorow

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis:  Weitere Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03573 870-5400

    Internet

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Bauantrag, Bauaufsicht, Bauen

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2025

    Technisch geändert am 14.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Anzeige zur Gebrauchsabnahme

    Prüfbuch des fliegenden Baus

    Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

    Formulare

    Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

    a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

    b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

    c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

    bestätigt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 76 Brandenburgische Bauordnung

    § 20 Bautechnische Prüfungsverordnung

    Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen 

    Verfahrensablauf

    Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber bzw. die Betreiberin des Fliegenden Baus bzw. der oder die schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

    Fristen

    Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Zeitgebühr

    Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    100-250€

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 01.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2022

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Stichwörter

    Zelt, Karussel, Fliegende Bauten, Gebrauchsabnahme, Halle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020