Ausführungsgenehmigung fliegender Bauten
Ausführungsgenehmigung Fliegende Bauten
Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst, welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
zuständige Stelle
TÜV Rheinland Industrie
Zuständigkeit
Prüfstelle fliegende Bauten
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365343
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
TÜV, TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung sind die erforderlichen Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen.
a) Bau- und Betriebsbeschreibungen,
b) Bauzeichnungen auf Papier, auf Gewebe oder aus gleichwertigem Material (übersichtliche Darstellung der gesamten Anlage, zum Beispiel im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50),
c) Einzelzeichnungen der tragenden Bauteile und deren Verbindungen, zum Beispiel im Maßstab 1 : 10 oder 1 : 5,
d) baustatische Nachweise sowie die Sicherheitsnachweise über die maschinentechnischen Teile und elektrischen Anlagen,
e) Prinzipschaltpläne für elektrische, hydraulische oder pneumatische Anlagenteile oder Einrichtungen,
f) Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis für Zelte mit mehr als 400 Besucherplätzen.
Voraussetzungen
Vor Erteilung der Ausführungsgenehmigung ist der Fliegende Bau zur Probe aufzustellen. Auf die probeweise Aufstellung kann verzichtet werden, wenn sie zur Beurteilung der Stand- oder Betriebssicherheit des Fliegenden Baus nicht erforderlich ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen
Verfahrensablauf
Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Ein Ausfertigung der für die Verlängerungsprüfung und die Gebrauchsabnahme erforderlichen und mit Prüfvermerk versehenen Original-Bauvorlagen ist dem Prüfbuch beizufügen.
Das Prüfbuch ist dauerhaft zu binden und mit fortlaufenden Seitenzahlen zu versehen.
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
3-6 Monate
Kosten
1,4 Prozent der Herstellungskosten, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 6.1-6.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg am 01.06.2022
Stichwörter
Bautechnisches Prüfamt, Halle, Karussell, Zelt, Genehmigung, Ausführungsgenehmigung, Fliegende Bauten