• Golzow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg)
Alleinerbschein Einziehung

Einziehung eines Alleinerbscheins

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.

Beschreibung

Erfährt das Nachlassgericht, dass die in dem Erbschein aufgeführte erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe des Erblassers ist, muss es von Amts wegen den Erbschein einziehen. Der Erbschein wird damit kraftlos und die in diesem unrichtigen Erbschein aufgeführten vermeintlich erbende Person kann nicht mehr über den Nachlass verfügen. Die Einziehung des Erbscheins kann auch von dem wirklichen Erben bzw. der wirklichen Erbin bei Gericht angeregt werden.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für die Antragstellung kann darüber hinaus jedes Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe zuständig sein, in dessen Bezirk die/der Antragstellende ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Zuständigkeit

Das örtlich zuständige Amtsgericht.

Ansprechpartner

Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)

Adresse

Hausanschrift

Victor-Blüthgen-Str. 9

16259 Bad Freienwalde (Oder)

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 334 44720

Fax: +49 334 447259

E-Mail: verwaltung@agfrw.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen)

Internet

Stichwörter

AG Bad Liebenwerda, Gericht

Version

Technisch erstellt am 26.06.2020

Technisch geändert am 27.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Adresse

Hausanschrift

Magdeburger Straße 47

14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon Festnetz: 03381 398-500

Fax: 03381 398-555(Rechtssachen)

Fax: 03381 398-640(Verwaltung)

E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen!)

Internet

Stichwörter

AG Brandenburg an der Havel, Amtsgericht

Version

Technisch erstellt am 26.06.2020

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Das Verfahren wird von Amts wegen vom Nachlassgericht durchgeführt. Sollten Sie ein solches Verfahren beantragen, sind nachfolgende Unterlagen hilfreich:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass,
  • die Sterbeurkunde der verstorbenen Person (Erblasser),
  • das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft,
  • Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt,
  • Namen und Anschriften der Miterben,
  • Nachweise, aus welchem Grund bestimmte Personen, die eigentlich erben würden, keine Erben mehr sind, zum Beispiel ihre Sterbeurkunden, Erbausschlagungs oder Erbverzichtserklärungen,
  • gegebenenfalls Testamente oder Erbverträge,
  • den Güterstand (bei Eheleuten) oder den Vermögensstand (bei eingetragenen Lebenspartnerschaften).

Formulare

Formulare sind nicht erforderlich.

Voraussetzungen

Es existiert ein Alleinerbschein und dieser weist eine Person als Erben aus, die kein Erbe ist.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verfahrensablauf

Das Amtsgericht prüft von Amts wegen oder auf Antrag, ob der Erbschein wegen Unrichtigkeit einzuziehen ist.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach der Komplexität des Erbfalls.

Kosten

Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens über die Einziehung des Erbscheins bestimmt das Gericht nach § 353 Abs. 2 Satz 1 FamFG. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Streitwert, der sich nach der Höhe des Nachlasswertes abzüglich der Schulden bemisst.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 25.10.2021

Version

Technisch erstellt am 30.05.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

mehrere Erben, Nachfolge feststellen, falscher Erbschein, Erbschein kraftlos, Erbschein einziehen, Erbschein, Kraftloserklärung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020