Kinderreisepass Verlängerung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 10

    19322 Wittenberge

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bernhard-Remy-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Platz der Freiheit
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: August-Bebel-Straße (max. 2 Stunden)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittenberge Rathaus
      Linie:
      • Bus: 942

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Montag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03877 951-218

    Fax: 03877 951-123

    E-Mail: buergerbuero@wittenberge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

    Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Gültigkeit, Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Passbehörde, Verlängerung beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de