Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.
Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Ansprechpartner
Für Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
keine
Kosten
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021
Stichwörter
Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Pass, Ablauf, Reisepaß, Passbehörde, Kinderreisepass