Kinderreisepass Verlängerung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Grade-Allee 11

    12529 Schönefeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie wollen sich an- oder ummelden oder benötigen einen neuen Personalausweis oder Reisepass, dann nutzen Sie bitte unser Buchungssystem und vereinbaren online einen Termin. Die Termine sind jeweils drei Wochen im Voraus buchbar. Die Freischaltung erfolgt jeweils zum Wochenbeginn. Die Abholung von Dokumenten ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der folgenden Sprechzeiten möglich. Montag, 13.00 bis 14.30 Uhr Dienstag, 9.00 bis 11.30 Uhr sowie 13.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag, 13.00 bis 14.30 Uhr Freitag, 9.00 bis 11.30 Uhr Am Terminal im Wartebereich ziehen Sie bitte ein Ticket (Wartenummer) und nehmen Platz. Sie werden, sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin frei ist und keine Terminkunden zu bedienen hat, aufgerufen. Planen Sie etwas Zeit ein. Sollte eine Abholung zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Online- Termin. Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, Anträge direkt online zu stellen. Anträge online stellen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 536720-105

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00

    BIC: DEUTDEBB160

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Schuster, Solveig)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Schuster, Solveig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

    Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 19.05.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Verlängerung beantragen, Gültigkeit, Pass, Ablauf, Reisepaß, Passbehörde, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)