Kinderreisepass Verlängerung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

    Hinweise für Potsdam: Kinderreisepass - Verlängerung (IES:Potsdam)

    Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Hauptwohnung in Potsdam kann ein Kinderreisepass mit Lichtbild verlängert werden.

    Dieser ist 1 Jahr gültig. Er kann längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

    Ansprechpartner

    Für Potsdam wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Potsdam: Kinderreisepass - Verlängerung (IES:Potsdam)

    Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservice computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.

    Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Hinweise für Potsdam: Kinderreisepass - Verlängerung (IES:Potsdam)

    Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin.

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    Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.

    Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Verlängerung anwesend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Kinderreisepass - Verlängerung (IES:Potsdam)

    • Abholung am nächsten Werktag.

    Kosten

    • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

    Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Potsdam: Kinderreisepass - Verlängerung (IES:Potsdam)

    Bitte beachten Sie:

    Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. 

    Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird. 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Gültigkeit, Pass, Kinderreisepass, Reisepaß, Ablauf, Passbehörde, Verlängerung beantragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de