Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage
Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.
Beschreibung
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.
Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
- In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
zwei bis sechs Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 06.12.21
Stichwörter
einholen, Status, Auskunft, Kinderreisepass, Bearbeitungsstand