Kinderreisepass Statusabfrage

    Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage

    Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Langengrassau Luckauer Straße 61

    15926 Heideblick

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentliche Verkehrsmittel
      Linie:
      • Bus: Linie 473

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 35454 88144

    Fax: 035454 88188

    E-Mail: gemeinde@heideblick.de

    Kontaktperson

    • Frau Karin Scholz (SB Einwohnermeldeamt, Archiv)

      Telefon Festnetz: +49 35454 88144

      E-Mail: scholz@heideblick.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeinde Heideblick

    Empfänger: Gemeinde Heideblick

    IBAN: DE98 1203 0000 0010 6124 97

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die Nummer des beantragten Kinderreisepasses (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben)
    • In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

    Verfahrensablauf

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.21

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Auskunft, einholen, Status, Bearbeitungsstand, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de