• Pinnow (Landkreis Uckermark, Brandenburg)
Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

Beschreibung

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Ansprechpartner

Stadt Schwedt/Oder - Meldebehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

16303 Schwedt/Oder

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 – 12:00 Uhr (ohne Termin) Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3332 446-853

E-Mail: meldewesen.stadt@schwedt.de

Version

Technisch erstellt am 10.12.2018

Technisch geändert am 10.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

Version

Technisch erstellt am 19.05.2022

Technisch geändert am 30.04.2024

Stichwörter

Wohnort, Umzug, Pass, Änderung, Kinderreisepass, Zuzug

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020