Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 10

    19322 Wittenberge

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bernhard-Remy-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Platz der Freiheit
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Parkplatz: August-Bebel-Straße (max. 2 Stunden)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wittenberge Rathaus
      Linie:
      • Bus: 942

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Über einen Fahrstuhl ist das Rathaus auch mit Rollstuhl oder Gehhilfen möglich. Der Fahrstuhl befindet sich auf der Seite der Bernard-Remy-Straße.

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Montag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03877 951-218

    Fax: 03877 951-123

    E-Mail: buergerbuero@wittenberge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Wohnort, Umzug, Zuzug, Pass, Kinderreisepass, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de