Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.
Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.
Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 17
Gebühren: nein
Bushaltestelle Werder (Havel) - Post
Bus: Linie 641
Bus: Linie E30
Bus: Linie 633
Bus: Linie 634
Bus: Linie 635
Bus: Linie 630
Bus: Linie 607
Bus: Linie 631
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Öffnungszeiten
Montag - 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag - 07:00 - 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat - 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Zustimmungserklärung
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde
erforderliche Unterlagen
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
gegebenenfalls:
- Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021
Stichwörter
Zuzug, Umzug, Kinderreisepass, Pass, Wohnort, Änderung