Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

    Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

    Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Kontakt

    Fax: +49 3321 408215

    Telefon Festnetz: +49 3321 408285

    E-Mail: buergerbuero@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Formulare

    Zustimmungserklärung - von Sorgeberechtigten zu Kinderreisedokumenten

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Änderung, Pass, Wohnort, Umzug, Kinderreisepass, Zuzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English