Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Ihr Name hat sich geändert und Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument? Dann müssen Sie unverzüglich einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, enthält Ihr bisheriger Reisepass eine unzutreffende Angabe. Somit ist er automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie unverzüglich ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor bei:
- Heirat und Scheidung
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft und deren Auflösung
Sie sind verpflichtet, den ungültigen Reisepass unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. In der Regel wird er dort eingezogen.
Den Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann zunächst durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren.
Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Pässe, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen.
Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil).
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass mit der Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Reisepass beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt. Kann der Reisepass bzw. der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Pass auszustellen. Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Flugtickets) ist erforderlich. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Achtung: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in alle Länder möglich. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt.
Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
Vollmacht Abholung Personalausweis | Reisepass
Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Reisepass
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass oder ein sonstiger Nachweis, dass Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind
- ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- bei
- Heirat: Eheurkunde
- Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- optional, aber empfohlen: Personenstandsurkunde, zum Beispiel Ehe oder Geburtsurkunde. Mit dieser können eventuelle Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Vor- und Familiennamen, sofort geklärt werden. Dies kann auch relevant sein,
- wenn sich Ihre Angaben seit der letzten Ausstellung geändert haben oder
- bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde.
Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde beziehungsweise telefonisch, welche Unterlagen Sie benötigen.
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
- Nachweis über Änderungen
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Reisepass
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie haben kein anderes gültiges Ausweisdokument mit dem neuen Namen, zum Beispiel einen Personalausweis.
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Aus denselben Gründen kann Ihnen ein Reisepass auch entzogen werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Paßgesetz (PaßG)
- § 15 Paßgesetz (PaßG)
- § 25 Paßgesetz (PaßG)
- § 5 Passverordnung (PassV)
- § 15 Passverordnung (PassV)
- § 17 Passverordnung (PassV)
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Passgesetz (PassG)
- Passgebührenverordnung (PassGebV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen
Kosten
Manche Städte und Gemeinden können Sie von der der Gebühr befreien, wenn Sie eine Bedürftigkeit nachweisen können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld empfangen. Die Städte und Gemeinden entscheiden je nach Einzelfall. Bitte fragen Sie bei Ihrer Passbehörde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 70.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 92.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 102.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr 124.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 69.50 EUR
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr 91.50 EUR
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: Gebühr 26.00 EUR
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses: Gebühr 6.00 EUR
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 31.00 EUR
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung: Gebühr 44.00 EUR
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 70,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten 92,00 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 102,00 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 €
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Expresspass und vorläufiger Reisepass:
Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen, sofern sie über die nötige technische Ausstattung verfügt. Im Expressverfahren hergestellte Pässe erhalten Sie innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Fingerabdrücke:
Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.
Alter Reisepass:
Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Verlobung:
Wenn Sie verlobt sind, können Sie in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Reisepass oder auch Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen, frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig. Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2024
Stichwörter
Reisepass ändern wegen Scheidung, Aufhebung, Name, Namensänderung, Nachname, Scheidung, Heirat, Reisepaß, Lebenspartnerschaft, Änderung