• Borkwalde (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Beschreibung

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.

Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, ggfs. berufsständische Kammer

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Breite Straße 2 a-c

14467 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 2786-0

Fax: 0331 2786-111

E-Mail: info@ihk-potsdam.de

Version

Technisch erstellt am 18.06.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Handwerkskammer Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Ahornstraße 18

14482 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 3703-1

Fax: 0331 3703-100

E-Mail: info@hwkpotsdam.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Zusätzlich als:
    •  
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Formulare

  • Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
  • OnlineVerfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
  • Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- keine formalen Rechtsbehelfe

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt

Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

Bearbeitungsdauer

  • In der Regel 2 – 4 Wochen

Kosten

Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.

Weitere Informationen

Ob zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten sind, insbesondere ob die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist, darüber informiert auch der Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG:

Benutzerleitfaden zur Richtlinie 2005/36/EG

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

Version

Technisch erstellt am 18.05.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Niederlassung in der EU, Arbeiten in der EU, EG-Bescheinigung, EU-Bescheinigung, Dienstleistungsfreiheit, Betriebsstätte in der EU, Reiseleiterin, Reiseleiter, Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Nachweis Berufserfahrung, Auslandsentsendung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020