Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung
Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Pässe, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen.
Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil).
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass mit der Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Reisepass beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt. Kann der Reisepass bzw. der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Pass auszustellen. Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Flugtickets) ist erforderlich. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Achtung: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in alle Länder möglich. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt.
Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.
Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Pässe, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen.
Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil).
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass mit der Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.
Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden.
Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Reisepass beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt. Kann der Reisepass bzw. der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Pass auszustellen. Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Flugtickets) ist erforderlich. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Achtung: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in alle Länder möglich. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt.
Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Reisepass
Vollmacht Abholung Personalausweis | Reisepass
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometriekonformes Lichtbild
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Reisepass
- Zustimmungserklärung
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Vollmacht Abholung Reisepass
Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Passgesetz (PassG)
- Passgebührenverordnung (PassGebV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)
- Passgesetz (PassG)
- Passgebührenverordnung (PassGebV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)
Kosten
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 70,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten 92,00 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 102,00 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 €
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 70,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten 92,00 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 102,00 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 €
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eberswalde: Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 12.04.2023
Stichwörter
Reiseausweis, deutscher Reisepass, Ferien, Identifikation, EU-Ausland, Elektronischer Reisepass, Urlaub, Europapass, Biometrischer Reisepass, Ausland, Reisepaß, Pass, Ausweis, Einreise, ePass, verreisen