• Wiesenburg/Mark (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Grundstück im Grundbuch Ausbuchung

Grundstück im Grundbuch Ausbuchung

Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch. Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit.

Beschreibung

Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch.

Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit, z.B. Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kirchen oder öffentliche Wege.

Ein Grundstück, dass von der Buchungspflicht befreit ist, aber gleichwohl im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag des Eigentümers aus dem Grundbuch ausscheiden, d.h. ausgebucht werden. Dies setzt voraus, dass Belastungen des Grundstücks nicht vorhanden sind.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Ansprechpartner

Amtsgericht Brandenburg an der Havel

Adresse

Hausanschrift

Magdeburger Straße 47

14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon Festnetz: 03381 398-500

Fax: 03381 398-555(Rechtssachen)

Fax: 03381 398-640(Verwaltung)

E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen!)

Internet

Stichwörter

AG Brandenburg an der Havel, Amtsgericht

Version

Technisch erstellt am 26.06.2020

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag des Eigentümers mit Angabe des betreffenden Grundstücks

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag des Eigentümers
  • Der (neue) Eigentümer ist gemäß § 3 Absatz 2 GBO vom Buchungszwang befreit. Dies sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und andere Kommunalverbände, die Kirchen, Klöster und Schulen, Eigentümer von Wasserläufen, öffentlichen Wegen, sowie von Grundstücken, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind.
  • Eintragungen, durch die das Recht des Eigentümers betroffen sind, sind nicht vorhanden.
  • Die Rechte in Abteilung II und Abteilung III sind gelöscht worden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Ausbuchungsvermerk des Grundbuchamtes ist in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs einzutragen. Werden alle auf einem Blatt eingetragenen Grundstücke ausgebucht, so ist das Blatt zu schließen.

Kosten

Für die Ausbuchung wird keine Gebühr erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

buchungsfrei, Grundbuch, Elektronisches Grundbuch, Öffentliches Register

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020