Grundstück im Grundbuch Ausbuchung

    Grundstück im Grundbuch Ausbuchung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch. Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit.

    Beschreibung

    Jedes Grundstück ist im Grundbuch an besonderer Stelle auf einem eigenen Grundbuchblatt ausgewiesen. Für Grundstücke gilt grundsätzlich eine Buchungspflicht im Grundbuch.

    Bestimmte Grundstücke sind von dieser Buchungspflicht befreit, z.B. Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Kirchen oder öffentliche Wege.

    Ein Grundstück, dass von der Buchungspflicht befreit ist, aber gleichwohl im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag des Eigentümers aus dem Grundbuch ausscheiden, d.h. ausgebucht werden. Dies setzt voraus, dass Belastungen des Grundstücks nicht vorhanden sind.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Brandenburg an der Havel

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 47

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Fax: 03381 398-555(Rechtssachen)

    Fax: 03381 398-640(Verwaltung)

    Telefon Festnetz: 03381 398-500

    E-Mail: verwaltung@agbrb.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    AG Brandenburg an der Havel, Amtsgericht

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Kloster Lehnin - FB 1 Stabsstelle Grundstücksverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busanbindung
      Linie:
      • Bus: 580, 554, 553, 645

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Friedensstraße 3

    14797 Kloster Lehnin

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03382 730739

    Fax: 03382 730762

    E-Mail: finanzen@lehnin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag des Eigentümers mit Angabe des betreffenden Grundstücks

    Voraussetzungen

    • Schriftlicher Antrag des Eigentümers
    • Der (neue) Eigentümer ist gemäß § 3 Absatz 2 GBO vom Buchungszwang befreit. Dies sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und andere Kommunalverbände, die Kirchen, Klöster und Schulen, Eigentümer von Wasserläufen, öffentlichen Wegen, sowie von Grundstücken, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind.
    • Eintragungen, durch die das Recht des Eigentümers betroffen sind, sind nicht vorhanden.
    • Die Rechte in Abteilung II und Abteilung III sind gelöscht worden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausbuchungsvermerk des Grundbuchamtes ist in das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs einzutragen. Werden alle auf einem Blatt eingetragenen Grundstücke ausgebucht, so ist das Blatt zu schließen.

    Kosten

    Für die Ausbuchung wird keine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 15.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Grundbuch, Elektronisches Grundbuch, Öffentliches Register, buchungsfrei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English