• Temnitztal (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Grundstück im Grundbuch Zuschreibung

Zuschreiben eines Grundstücks im Grundbuch

Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

Beschreibung

Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?

Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.

Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Ansprechpartner

Amtsgericht Neuruppin

Adresse

Hausanschrift

Karl-Marx-Straße 18 a

16816 Neuruppin

Kontakt

Telefon Festnetz: 03391 395-0

Fax: 03391 395-402(Verwaltung)

Fax: 03391 395-102(Rechtssachen)

E-Mail: verwaltung@agnp.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen)

Internet

Stichwörter

AG Neuruppin, Amtsgericht

Version

Technisch erstellt am 30.06.2020

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke

Voraussetzungen

  • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
  • Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke 
  • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
    Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
  • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
  • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.

Kosten

50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG

Hinweise (Besonderheiten)

Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.

Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.

Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 16.11.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Öffentliches Register, Elektronisches Grundbuch, Umschreibung, Grundbuch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020