Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

    Eine Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen

    Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

    Dezernat V5 - Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung

    Ansprechpartner

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 50

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0331 8683-590

    Telefon Festnetz: 0331 8683-500

    E-Mail: verbraucherschutz.office@lavg.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LAVG, Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
    • Inhalte des Lehrgangs,
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
    • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
    • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
    • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
    • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

    Fristen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

    Land Brandenburg:

    Verwaltungsgebühr: EUR 400 - 1400

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Unternehmenszertifikat, Anerkennung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Prüfungsstelle, Bescheinigungsstelle, Chemikalien-Ozonschichtverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English