Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.

    Beschreibung

    Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

    Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

    Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

    • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
    • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

    Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

    Zuständigkeit

    Service-Telefon: 0355 2893 800

    E-Mail: service@lasv.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lipezker Str. 45

    03048 Cottbus/Chóśebuz

    Haus 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 331 275484548

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Havemann-Straße 4

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    Fax: +49 331 275484548

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Besucherzeiten sind: Montag:09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr Erreichbarkeit Servicetelefon: Montag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 331 275484548

    Telefon Festnetz: +49 355 28930

    E-Mail: post@lasv.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    LASV, Soziales, Versorgung

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
    • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
    • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
      • G
      • aG
      • B
      • H
      • Bl
      • Gl
      • TBl

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke:  wenige Tage
    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

    Kosten

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.00 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    unentgeltliche Beförderung, Beiblatt, Versorgungsamt, Schwerbehinderung, Eigenbeteiligung, Schwerbehindertenausweis, Sozialleistungen, Wertmarke, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English