Aufhebung der Ehe
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Beschreibung
Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.
Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.
zuständige Stelle
Das für Sie gemäß § 270 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 122 FamFG zuständige Amtsgericht – Familiengericht –ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Ansprechpartner
Amtsgericht Lübben (Spreewald)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03546 221-0
Fax: 03546 221-265
E-Mail: verwaltung@agln.brandenburg.de(Nicht für Rechtssachen!)
Internet
Stichwörter
AG Lübben, Amtsgericht
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Öffentliche Verkehrsmittel
Bus: Linie 473
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 35454 88143
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Heideblick
Empfänger: Gemeinde Heideblick
IBAN: DE98 1203 0000 0010 6124 97
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Heiratsurkunde
- ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
z. B.:
- noch nicht volljährig waren
- sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
- arglistig getäuscht wurden
- zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
- geschäftsunfähig waren
- bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.
Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1313 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 111 Nr. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 114 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- §§ 121 Nr. 2 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 122 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur örtlichen Zuständigkeit
- §§ 58 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) im Falle der Beschwerde
Rechtsbehelf
Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt
Verfahrensablauf
Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.
- Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
- Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
- Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
- Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
- Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.
Fristen
Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger
Kosten
- Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
- bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe
- https://www.bmfsfj.de/
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/meta/search/72628!search?state=H4sIAAAAAAAAADWNOw7CMBAFr4Je7YJAEMEtnzoFHaJYOes4krGF1y5QlGtxAS6GhUQ5b540MwbKfEnxAR2K9-rH1_gnS4azQM_Y7g9tB31Ds2l2XYv7ouCmLD2nnkaGbtYKz8LpBY2zYyrWf95SwihCxnGAgsSUqxUTE68GFlO3InyqyWMMkhNNoR4seeHlC2iswgWbAAAA&newSearch=true&query=Eheaufhebung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020
Stichwörter
Ehe, Arglist, Aufhebung, Bewusstlosigkeit, Eheaufhebung, Täuschung, minderjährig, widerrechtlich, Drohung, Irrtum, geschäftsunfähig