Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

    Beschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 69

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das  hier online oder telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4788

    E-Mail: fahrerlaubnis@cottbus.de(Fahrerlaubnisbehörde)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

    •   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    •   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

    •   aktuellen Führerschein

    •   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

    •   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

    Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.

    Hinweise für Brandenburg: Fahrerlaubnis Erweiterung

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel

    •   amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    •   ggf. aktuelle Meldebescheinigung

    •   aktuellen Führerschein

    •   Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei

    •   Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre

    Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.

    Formulare

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde

    Hinweise für Brandenburg: Fahrerlaubnis Erweiterung

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis Erweiterung

    •  Hauptwohnsitz in Cottbus
    •  der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden
    •  Hauptwohnsitz in Cottbus
    •  der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter gestellt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

    Hinweise für Brandenburg: Fahrerlaubnis Erweiterung

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen

    Hinweise für Brandenburg: Fahrerlaubnis Erweiterung

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis Erweiterung

    49,79 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    49,79 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit
    48,99 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, wenn die Probezeit abgelaufen ist
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    49,79 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    49,79 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit
    48,99 Euro für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, wenn die Probezeit abgelaufen ist
    Bitte beachten Sie, dass wir aus hygienischen Gründen um die Bezahlung mit EC-Karte bitten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Fahrerlaubnis Erweiterung

    Die praktische Prüfung ist am Ort des Hauptwohnsitzes abzulegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Prüfort kann nur an den Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle verlegt werden. Der Antrag kann durch die Fahrschule in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

    Die praktische Prüfung ist am Ort des Hauptwohnsitzes abzulegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Prüfort kann nur an den Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle verlegt werden. Der Antrag kann durch die Fahrschule in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 14.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    neue Klasse, Fahrausweis, Erweiterung des Führerscheins, Führerschein, Fahrerlaubniserweiterung, Fahrerlaubnis, Erweiterung der Fahrerlaubnis, Lappen, Erweiterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)