Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Informationen zur Liegenschaftskarte und zu Flurstücken sind online über den BRANDENBURGVIEWER abrufbar.

    Beschreibung

    Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

    Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

    Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

    Beschreibung

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
    • Rückverfolgung der Flurstücke
    • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
    • Grenzvermessungen
    • Erstellung von amtlichen Lageplänen
    • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
    • Gebäudeeinmessungspflicht
    • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

    Fax: 03535 46-2730

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

    E-Mail: katasteramt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    • Online abrufbar
    • Anfrage bei der Katasterbehörde

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterbehörden) sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg am 18.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Auskunft, Einsicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de