Elektroschrott Entsorgung

    Elektroschrott Entsorgung

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Potsdam: Entsorgung von Elektroschrott (Elektroaltgeräte) (IES:Potsdam)

    Elektro(alt)geräte können mitunter gefährliche Stoffe aber auch wertvolle und wiederverwertbare Materialien enthalten. Unbrauchbare Elektro(alt)geräte sind deshalb einer getrennten Sammlung zuzuführen. Eine nicht fachgerechte Entsorgung kann schwerwiegende Schäden für Mensch und Umwelt zur Folge haben. Überlassen Sie Ihre Elektro(alt)geräte nicht privaten Sammlern, die unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen können.

    Das Symbol der "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" weist darauf hin, dass dieser Abfall nicht über den Restabfall oder die Wertstoffsammlung entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder privaten Rücknahmesystemen abzugeben ist. Die Rückgabe ist kostenfrei.

    Was gehört dazu? 

    • Haushaltsgroßgeräte, Nachtspeicheröfen
    • Kühlgeräte und ölgefüllte Radiatoren
    • Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
    • Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
    • Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Leuchten

    Was gehört nicht dazu? 

    • Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben
    • Glühlampen gehören in den Restabfall
    • Photovoltaikmodule

    Abholung

    Die Abholung von Haushaltsgroßgeräten kann telefonisch (0331 661 71 66) oder per E-Mail (auftraege@step-potsdam.de) bei der STEP angemeldet werden. Dort erhalten Sie einen Termin für die Abfuhr, die je nach Tourenplanung nach etwa fünf bis zehn Tagen erfolgt. Melden Sie Ihre Geräte unbedingt rechtzeitig an, wenn Sie an einen bestimmten Entsorgungstag gebunden sind.

    Anlieferung

    Elektro(alt)geräte (groß und klein) werden an den Wertstoffhöfen der STEP angenommen. Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.

    Tipp!

    Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurde eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt.

    Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche ab 400 qm Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes.

    Achten Sie vor der Entsorgung darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 325 Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

    Aufgabe

    Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

    Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW - Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

    Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 135 (Haus F)

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891796

    Telefon Festnetz: 0331 2893799

    Fax: 0331 289843798

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Kosten

    • keine

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Wertstoff, Abfall, Wertstoffhof, Altgeräte, Sonderabfall, Elektronikschrott, Elektroschrott, Sondermüll, Rücknahme, E-Schrott, Müll, Sonderabfälle, Produktverantwortung, Elektromüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de