Elektroschrott Entsorgung
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Amt 70 - Amt für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2735(Heike Reinschke, Fachbereichsleiterin Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Abwasserentsorgung)
Fax: +49 355 612-132903
E-Mail: abfallwirtschaftsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Voraussetzungen
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elektroschrott Entsorgung
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Kosten
- keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elektroschrott Entsorgung
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
- Informationen zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf der Webseite des Bundesumweltministeriums
- Koordination der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland
- Informationen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Elektroschrott Entsorgung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Elektromüll, E-Schrott, Altgeräte, Sondermüll, Sonderabfälle, Wertstoffhof, Abfall, Elektroschrott, Elektronikschrott, Produktverantwortung, Rücknahme, Sonderabfall, Wertstoff, Müll