Problemstoffe Entsorgung

    Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 1

    19348 Perleberg

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03876 713669

    Telefon Festnetz: 03876 713673

    Telefon Festnetz: 03876 713672

    Telefon Festnetz: 03876 713664

    Telefon Festnetz: 03876 713668

    Fax: 03876 713659

    E-Mail: abfallwirtschaft@lkprignitz.de

    Kontaktperson

    • Sb Abfallwirtschaft Sachbearbeiterin Elektroschrott Entsorgung/Schadstoffsammlung/Schadstoffmobil

      Telefon Festnetz: 03876 713673

    Stichwörter

    Abfallwirtschaft, Abfallwirtschaftsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Problemabfall, Wertstoff, Problemstoff, Sonderabfall, Wertstoffhof, Sondermüll, Müllabfuhr, Müll, Schadstoffmobil, Schadstoffe, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English