Problemstoffe Entsorgung

    Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Potsdam: Schadstoffentsorgung (IES:Potsdam)

    Schadstoffe sind gefährliche Abfälle und besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Gefahrensymbole weisen auf ihre Gefährlichkeit hin.

    Sie haben zwei Möglichkeiten zur Abgabe von Schadstoffen: 

    • Schadstoffannahmestellen auf den Wertstoffhöfen der STEP
    • Schadstoffmobil (Termine, Standorte und Annahmebedingungen können im Schadstoffkalender nachgelesen werden. Diesen finden Sie unter Downloads / Links.)

    Was gehört dazu?

    Zu den Schadstoffen gehören Altfarben und -lacke (nicht ausgehärtet), Auto- und Haushaltsbatterien, Energiesparlampen, Thermometer, Drucker-Toner, Düngemittelreste, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haushaltschemikalien, Klebstoffe und Lösungsmittel.

    Ausnahme: Altmedikamente zählen nicht zu den Schadstoffen. Dennoch sollten sie an den Schadstoffannahmestellen oder dem Schadstoffmobil sowie durch Rückgabe bei Apotheken einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

    Annahmebedingungen 

    • Schadstoffe sollten möglichst in Originalverpackungen abgegeben werden.
    • Schadstoffe in sperrigen Verpackungen (Kanister u. ä.) oder mit einem Gewicht über 20 kg pro Abfallart werden nur in den zentralen Schadstoffsammelstellen angenommen.

    Wer Abfälle vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils an den bekannt gegebenen Standorten ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Warten Sie bitte, bis das Schadstoffmobil am Standort angekommen ist und geben Sie Ihre Schadstoffe persönlich ab.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 325 Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

    Aufgabe

    Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

    Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW - Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

    Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 135 (Haus F)

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891796

    Telefon Festnetz: 0331 2893799

    Fax: 0331 289843798

    Internet

    Formulare

    Standorte und Termine des Schadstoffmobils in 2023
    Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Schadstoffmobil, Problemstoff, Sondermüll, Wertstoffhof, Müllabfuhr, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Problemabfall, Müll, Wertstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English