Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Potsdam: Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne) (IES:Potsdam)

    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

    Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.

    Was gehört in die Biotonne?

    • Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
    • Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
    • Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz

    Was gehört nicht in die Biotonne?

    Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.

    Behältergrößen und Abfuhrrhythmen

    Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:

    • 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

    Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.

    Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle

    • Eigenkompostierung
    • Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
    • Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
    • STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)

    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

    Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.

    Was gehört in die Biotonne?

    • Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
    • Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
    • Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz

    Was gehört nicht in die Biotonne?

    Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine "Bio"-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.

    Behältergrößen und Abfuhrrhythmen

    Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:

    • 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

    Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 - 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.

    Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle

    • Eigenkompostierung
    • Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
    • Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
    • STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)

    Hinweise für Potsdam: Kompostplätze - Beratung (IES:Potsdam)

    • Bearbeiten von Beschwerden über erhebliche Belästigungen durch Kompostplätze, z. B. Geruchsbelästigungen, Beschickung mit ungeeigneten Materialien sowie bei Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser
    • Beratung über ordnungsgemäße Kompostierung und Genehmigungserfordernisse für neue Anlagen
    • Ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde

    Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.

    • Bearbeiten von Beschwerden über erhebliche Belästigungen durch Kompostplätze, z. B. Geruchsbelästigungen, Beschickung mit ungeeigneten Materialien sowie bei Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser
    • Beratung über ordnungsgemäße Kompostierung und Genehmigungserfordernisse für neue Anlagen
    • Ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde

    Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 325 Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

    Aufgabe

    Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

    Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW – Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

    Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 135 (Haus F)

    14467 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 – 18:00 Uhr Do 09:00 – 16:00 Uhr

    Kontakt

    De-Mail: abfallberatung@rathaus.potsdam.de

    De-Mail: abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de

    Telefon Festnetz: 0331 2893799

    Telefon Festnetz: 0331 2891796

    Fax: 0331 289843798

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    Landeshauptstadt Potsdam - 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz

    Beschreibung

    Sie erhalten professionelle Beratung und Auskünfte zu den Themen Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz sowie Abfallwirtschaft.

    Ihre Beschwerden über Lärm (z. B. durch öffentliche Veranstaltungen, Baulärm, Sport- und Freizeitlärm), Verkehrsimmissionen und Luftverunreinigungen (z. B. Lager- und Brauchtumsfeuer, Rauchgase, Gerüche) oder Ihre Anzeigen zu illegalen Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken u. ä. schicken Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse.

    Ihre Fragen rund um die Themen Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz sowie Abfallwirtschaft beantworten wir gern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 6/7

    14469 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Kompostplätze - Beratung (IES:Potsdam)

    • keine
    • keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Hinweise für Brandenburg: Bioabfall Entsorgung

    Ergänzung Land Brandenburg:

    Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Kompostplätze - Beratung (IES:Potsdam)

    • mündliche Auskunft ca. 10 min.
    • Beratung / Überwachung vor Ort ca. 1 Woche
    • mündliche Auskunft ca. 10 min.
    • Beratung / Überwachung vor Ort ca. 1 Woche

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Stichwörter

    Abfall, braune Tonne, Biomüll, Kompostierungsanlage, Müll, Wertstoffhof, Eigenkompostierung, Wertstoff, Containerdienst, Biotonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020