Altpapier Entsorgung

    Blaue Tonne

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      zuständige Stelle

      Ansprechpartner

      Abfallwirtschaft

      Adresse

      Hausanschrift

      Bergstraße 1

      19348 Perleberg

      Öffnungszeiten

      Montag 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 03876 713669

      Telefon Festnetz: 03876 713673

      Telefon Festnetz: 03876 713672

      Telefon Festnetz: 03876 713664

      Telefon Festnetz: 03876 713668

      Fax: 03876 713659

      E-Mail: abfallwirtschaft@lkprignitz.de

      Kontaktperson

      • Sb Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung

        Telefon Festnetz: 03876 713668

      • Sb Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung

        Telefon Festnetz: 03876 713669

      • Sb Abfallwirtschaft Sachbearbeitung Gebürenerhebung

        Telefon Festnetz: 03876 713672

      Stichwörter

      Abfallwirtschaft, Abfallwirtschaftsbehörde

      Version

      Technisch geändert am 31.05.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Formulare

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Ergänzung Land Brandenburg:

      Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Fristen

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 30.09.2024

      Stichwörter

      blaue Tonne, Wertstoffhof, Altpapiertonne, Entsorgung, Altpapiercontainer, Altpapier, Papiermüll

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de