Altpapier Entsorgung

    Blaue Tonne

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Potsdam: Papierentsorgung ("Blaue Tonne") (IES:Potsdam)

      Altpapier wird in Potsdam über den blauen Papierbehälter entsorgt. 

      Was gehört in die Papiertonne? 

      • Sämtliche Druckerzeugnisse wie Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Schreibpapier, Geschenkpapier, Bücher sowie
      • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen.

      Was gehört nicht in die Papiertonne? 

      Nicht in den blauen Papierbehälter gehören zum Beispiel beschichtetes Papier, Kaffeebecher, Fotos, beschmutztes Papier oder Tapetenreste. Diese gehören in den Restabfall.

      Behältergrößen und Abfuhrrhythmen 

      Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung: 

      • 240 und 660 Liter-Behälter mit 14-täglicher Entleerung
      • 1100 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

      Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 20 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.

      Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Altpapier 

      Papier und Kartonagen können kostenfrei auch an den Wertstoffhöfen der STEP abgegeben werden.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      zuständige Stelle

      Ansprechpartner

      Landeshauptstadt Potsdam - 325 Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung

      Beschreibung

      Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

      Aufgabe

      Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

      Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW - Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

      Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.

      Adresse

      Hausanschrift

      Berliner Str. 135 (Haus F)

      14467 Potsdam

      Öffnungszeiten

      Di 09:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0331 2891796

      Telefon Festnetz: 0331 2893799

      Fax: 0331 289843798

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 25.04.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Formulare

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Ergänzung Land Brandenburg:

      Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Fristen

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 01.07.2024

      Stichwörter

      Altpapiercontainer, Papiermüll, Altpapiertonne, Wertstoffhof, Entsorgung, Altpapier, blaue Tonne

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de