Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

    Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

    Folgende Betriebe müssen registriert werden:

    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

    Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 6

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Henning-von-Tresckow-Str. 2-13

    14467 Potsdam

    Hauptsitz Haus S Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten Abteilung 2 - Wasser und Bodenschutz Abteilung 5 - Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 331 866-7070

    Telefon Festnetz: +49 331 866-0

    E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

    Formulare

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
    [eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

    Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
    [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

    Verfahrensablauf

    Die Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb muss unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
    • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

    Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

    Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweis

    Soweit eine Konformitätskontrolle bei Einfuhr oder Ausfuhr für Bruteier und Küken von Hausgeflügel vorgeschrieben ist, melden Sie die Waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE zur Konformitätskontrolle an. Sie schicken einen Antrag auf Registrierung im elektronischen Anmeldesystem QUAKON an folgende Adresse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): quakon@ble.de.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Entscheidung über die Zulassung von Brütereien: 30,00 - 50,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich u. a. aus der jeweiligen Betriebsart; d. h. eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als z. B. ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de