Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
    • Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich

    Verfahrensablauf

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
    • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
    • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
    • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schwangerschaftsberatung, Staatliche Förderung, Anerkennung, Schwangerschaft, Beratungsstelle, Beraterinnen und Berater, Öffentliche und freie Träger, Beratungsleistung, Mutter-Kind, Schwangerschaftskonfliktberatung, Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Mutter-Kind-Stiftung, anerkennen lassen, Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsamt, Schwangerenberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)