Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner
Datenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039742 86034
E-Mail: y.zimmermann@amt-bruessow.de
Kontaktperson
Frau Zimmermann
Postanschrift
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow
Fax: 039742 86015
Telefon Festnetz: 039742 86034
E-Mail: y.zimmermann@amt-bruessow.de
Formulare
Auskunft über Daten zu meiner Person
Löschung von Daten zu meiner Person
Berichtigung von Daten zu meiner Person
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung Passwesen gemäß DSGVO
Datenschutzerklärung Personalausweis gemäß DSGVO
Stichwörter
Datenschutz, Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, Meldedaten, Lohnsteuerabzug, Einkommensteuer, ELStAM, Adresskorrektur, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerkarte