Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    zuständige Stelle

    Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Karstädt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 1

    19357 Karstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 55  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Öffentlicher Personenverkehr
      Linien:
      • Regionalbahn: RE2
      • Bus: 946, 948, 953, 952, 974, 951

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09.00 - 12.00 Uhr * Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr * Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038797 770

    Fax: 038797 77299

    E-Mail: verwaltung@gemeinde-karstaedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, Lohnsteuerabzug, ELStAM, Adresskorrektur, ELSTER, Meldedaten, Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de