Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten

    Adress- und Personendaten ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

    Beschreibung

    Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

    Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

    Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

    zuständige Stelle

    Einwohnermeldeamt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Grimme-Ring 10

    14532 Kleinmachnow

    Kontaktperson

    • Frau Mühl (Leitung Bürgerbüro | Briefwahlbüro)

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1291

      Fax: +49 33203 877-2999

      E-Mail: ema@kleinmachnow.de

    • Mitarbeiter/-innen Bürgerbüro (Bürgerbüro | Bürgerservice)

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1301

      Fax: +49 33203 877-2999

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1302

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1304

      Telefon Festnetz: +49 33203 877-1303

      E-Mail: ema@kleinmachnow.de

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Adresskorrektur, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elstam, ELStAM, ELSTER

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English