Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021
Stichwörter
Perso, Meldung, melden, neuer Personalausweis, Wiederauffinden, PA, Fund, ePA, neu, elektronischer Personalausweis, wiederaufgetaucht, wiedergefunden