Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Verlustanzeige Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
Stadtbüro : 0355 612-2070
stadtbuero@cottbus.de (Stadtbüro)
Buergerservice@cottbus.de (Fachbereich Bürgerservice)
Stadtbüro : 0355 612-2070
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Stadtbüro
Beschreibung
Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Hinweis: Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro" über unseren Telefonservice 0355 6123333 per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)
E-Mail: stadtbuero@cottbus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Verlustanzeige Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- Der Verlust des Dokumentes muss schnellstmöglich im Stadtbüro angezeigt werden.
- Eine telefonische oder schriftliche Vorabinformation ist möglich, ersetzt aber nicht die persönliche Vorsprache.
- Wurde das Dokument gestohlen und ist eine Anzeige bei der Polizei erfolgt, so ist das dort erstellte Protokoll mit vorzulegen.
- Wichtige Hinweise beim Verlust des neuen elektronischen Personalausweis
- Bei Verlust oder Abhandenkommen eines elektronischen Personalausweises, mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, sind Ausweisinhaber aufgefordert die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen.
- Unverzüglich ist der Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen!
- Hält sich der Ausweisinhaber außerhalb des Zuständigkeitsbereiches auf, kann dieser sich auch an eine andere Personalausweisbehörde wenden.
- Kann eine Personalausweisbehörde nicht aufgesucht werden (außerhalb der Sprechzeit), kann die Sperrung über den
Sperrnotruf: 0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr)- auch aus dem Ausland erreichbar!
veranlasst werden. - Der Ausweisinhaber muss am Telefon neben seinem Namen, den ersten Vornamen und dem Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort nennen.
- Ohne diese Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht vornehmen!
- Unverzüglich ist der Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen!
- Die Sperrung für die ggf. genutzte Unterschriftsfunktion (QES) muss separat bei dem Anbieter gesperrt werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Diese Sperrung kann von keiner Personalausweisbehörde vorgenommen oder veranlasst werden.
- Bei Verlust oder Abhandenkommen eines elektronischen Personalausweises, mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, sind Ausweisinhaber aufgefordert die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen.
- Der Verlust des Dokumentes muss schnellstmöglich im Stadtbüro angezeigt werden.
- Eine telefonische oder schriftliche Vorabinformation ist möglich, ersetzt aber nicht die persönliche Vorsprache.
- Wurde das Dokument gestohlen und ist eine Anzeige bei der Polizei erfolgt, so ist das dort erstellte Protokoll mit vorzulegen.
- Wichtige Hinweise beim Verlust des neuen elektronischen Personalausweis
- Bei Verlust oder Abhandenkommen eines elektronischen Personalausweises, mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, sind Ausweisinhaber aufgefordert die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen.
- Unverzüglich ist der Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen!
- Hält sich der Ausweisinhaber außerhalb des Zuständigkeitsbereiches auf, kann dieser sich auch an eine andere Personalausweisbehörde wenden.
- Kann eine Personalausweisbehörde nicht aufgesucht werden (außerhalb der Sprechzeit), kann die Sperrung über den
Sperrnotruf: 0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr)- auch aus dem Ausland erreichbar!
veranlasst werden. - Der Ausweisinhaber muss am Telefon neben seinem Namen, den ersten Vornamen und dem Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort nennen.
- Ohne diese Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht vornehmen!
- Unverzüglich ist der Verlust des Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen!
- Die Sperrung für die ggf. genutzte Unterschriftsfunktion (QES) muss separat bei dem Anbieter gesperrt werden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Diese Sperrung kann von keiner Personalausweisbehörde vorgenommen oder veranlasst werden.
- Bei Verlust oder Abhandenkommen eines elektronischen Personalausweises, mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, sind Ausweisinhaber aufgefordert die sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Anzeige Verlust Ausweis, Personalausweis Verlust, PA, ePA, Verlust, Personalausweis verloren, neuer Personalausweis, Anzeigen, Meldung, elektronischer Personalausweis, Perso