Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
- Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
- Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
- Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 536720-105
Bankverbindung
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00
BIC: DEUTDEBB160
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Diebstahl Ausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Diebstahl melden, ePA, PA, Meldung, Personalausweis gestohlen, Anzeige Diebstahl Personalausweis, neuer Personalausweis