Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
- Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
- Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
- Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.
Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.
Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Zuständigkeit
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Frau Jessica Huwe
buergeramt@eberswalde.de
Telefon: 03334 64-0
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 5
Gebühren: nein
ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Formulare
Anzeige über Verlust | Wiederauffinden Personalausweis
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Anzeige Polizei
Anzeige Polizei
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
- Anzeige über Verlust | Wiederauffinden
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
Diebstahl Ausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Diebstahl melden, ePA, PA, Meldung, Personalausweis gestohlen, Anzeige Diebstahl Personalausweis, neuer Personalausweis